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Abstimmung zur Revision der Arbeitslosenversicherung

08. September 2010
"Der Schuldenwirtschaft ein Ende setzen"

Am 26. September entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV). Ruedi Lustenberger, Nationalrat und Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbands sagt, wieso ein Ja dringend nötig ist, um die Sozialwerke für die Zukunft zu sichern.

Herr Lustenberger, weshalb wurde das Referendum gegen die Reform ergriffen?

Die Linke stört sich an den Korrekturen, welche auf der Leistungsseite gemacht werden. Diese bringen jährliche Einsparungen von ca. 600 Millionen Franken. Die Vorlage beinhaltet aber auch Beitragserhöhungen, die ebenfalls gut 600 Millionen Franken Mehreinnahmen einbringen. Bei der Sanierung halten sich also die Einnahmen- und Ausgabenseite die Waage. Oder anders gesagt: Das Parlament hat einen gut-eidgenössischen Kompromiss gefunden, welcher erst nach einem langen und harten Ringen zustande kam.

Die Schattenseite ist allerdings, dass die Lohnbeiträge für die  ALV erhöht werden...

Ja. Wenn der Souverän Ja sagt, werden die ordentlichen Lohnbeiträge auf dem versicherten Verdienst von derzeit 2 auf 2,2 Prozent erhöht. Das ergibt einen Aufschlag von je 0,1 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auf den Löhnen über 126'000 Franken wird zusätzlich ein Solidaritätsprozent erhoben, ohne dass daraus ein Anspruch auf eine zusätzliche Leistung entsteht.

Und auf der Leistungsseite, sind die Anpassungen zumutbar?

Ja. Die Grundleistungen der Arbeitslosenversicherung bleiben erhalten. Arbeitslose erhalten weiterhin 400 Taggelder (18 Monate) in Höhe von 70 Prozent des versicherten Verdienstes. Personen mit tiefen Einkommen oder mit Familien erhalten 80 Prozent. Auch die weiteren Massnahmen sind zumutbar: Arbeitslose unter 25 Jahren und ohne Familie erhalten maximal 9 Monate lang Taggelder. Für Personen, die beispielsweise wegen eines Studiums keine Beiträge eingezahlt haben, wird die Bezugsdauer auf 4 Monate gesenkt.

Es wird betont, dass es wichtig sei, bei der Arbeitslosenversicherung Fehlanreize zu beseitigen. Wie ist das zu verstehen?

Alle Arbeitslosen müssen nachweisen, dass sie sich aktiv um eine neue Stelle bemühen. Ich bin überzeugt, dass der grosse Teil der Arbeitslosen rasch wieder eine Arbeit finden will. Aber, es gibt eben auch Missbrauch. Mit der aktuellen ALV- Revision werden Fehlanreize, die in der Vergangenheit den Missbrauch begünstigen, beseitigt. Hochschul- und Universitätsabsolventen müssen in jedem Fall 120 Tage warten, bevor sie die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen können. Arbeitslose müssen neu mindestens so lange Beiträge einbezahlt haben, wie sie Arbeitslosengeld beziehen dürfen. Junge Arbeitslose werden damit noch stärker dazu verpflichtet, so schnell wie möglich wieder im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Sie müssen Arbeiten annehmen, die für sie zumutbar sind. Arbeitslose können zudem nicht mehr durch die Teilnahme an öffentlich finanzierten Beschäftigungsprogrammen neue Anrechte auf weitere Taggelder erwerben. So wird das Pendeln zwischen Beschäftigungsprogrammen und Arbeitslosigkeit unterbunden.

Junge haben es bekanntlich besonders schwierig, im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen.  Wie sind die Jungen von der Vorlage betroffen?

Mit der Kürzung der Bezugsdauer für Arbeitslose unter 25 Jahren und ohne Unterstützungspflichten wird berücksichtigt, dass junge Arbeitslose die grössten Chancen haben, schnell wieder eine Stelle zu finden. Vier Fünftel der jugendlichen Arbeitslosen fanden 2009 innerhalb von 6 Monaten eine neue Stelle. Nur vier Prozent von ihnen waren länger als ein Jahr arbeitslos. Junge sind nicht im selben Mass auf eine hohe Anzahl von Taggeldern angewiesen wie ältere Personen.

Sie sprechen es an. Für ältere Personen ist es schwieriger eine neue Stelle zu finden. Trägt die Revision dieser Situation Rechnung?

Die Möglichkeit, Integrationsmassnahmen in Anspruch zu nehmen, wird mit der Vorlage für über 50-jährige Arbeitslose ausgebaut. Arbeitslose ab 55 Jahren haben zudem weiterhin ein Anrecht auf bis zu 520 Taggelder.

Städte und Gemeinden äussern sich sehr verhalten zu dieser Revision. Welche Folgen hat die Vorlage auf die Fürsorge?

Gewisse Mehrkosten für Kantone und Gemeinden sind durchaus möglich. Aber diese Kosten werden durch die Einsparungen bei der ALV um ein Vielfaches aufgewogen. Wer verantwortungsvoll politisiert, schiebt die Probleme auch nicht einfach hin und her. Die Kommunen haben es weitgehend selber in der Hand, vor Ort eine noch bessere Missbrauchsbekämpfung einzurichten.

Sie haben sich in der Presse enttäuscht geäussert über das jüngste Vorgehen des Bundesrates. Weshalb?

Weil er so zu sagen während des Spiels die Spielregeln geändert hat. Ich ging immer davon aus, dass bei der ALV Revision die Korrekturen sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite gleichzeitig in Kraft treten. Nun hat der  Bundesrat die Lohnbeiträge, wie oben beschrieben, in eigener Kompetenz auf den 1. Januar 2011 erhöht. Ab wann die Leitungskürzungen in Kraft treten sollen, hat er dagegen noch nicht bekannt gegeben. Dieses Vorgehen trägt nicht dazu bei, das angeschlagenes Vertrauen unserer Bevölkerung in die Landesregierung zu verbessern.

Was passiert, wenn die Vorlage vom Volk abgelehnt wird?

Dann bleiben die Leistungen für die Bezüger gleich wie bisher. Die Einsparungen von jährlich ca. 600 Millionen Franken können nicht realisiert werden. Damit die Schulden aber nicht ins Unermessliche wachsen, wird der Bundesrat dann von seiner Kompetenz Gebrauch machen und nach geltendem Recht in eigener Regie die Lohnbeiträge gesamthaft sogar um 0,5 Prozent erhöhen. Das würde Arbeitnehmer und Arbeitgeber dann je 0,25 Prozent kosten. Deshalb ist es im Interesse beider Sozialpartner, dass die Vorlage angenommen wird.

In unruhigen Zeiten wie diesen erfordert die Sozialpolitik ein besonderes Augenmass. Findet dieser Grundsatz bei dieser Revision Beachtung?

Ja, unbedingt. Das Schweizer System ist im internationalen Vergleich sehr stabil und die Höhe der Leistungen überdurchschnittlich. Unsere Aufgabe ist es, die Sozialwerke für künftige Generationen zu sichern. Die Linken wurden in den letzten Jahren nicht müde, immer wieder neue Forderungen zum Ausbau der Sozialwerke zu stellen. Das ist zwar populär, und vis-à-vis der Abzockerei in den Chefetagen der Banken zu einem gewissen Teil auch nachvollziehbar. Nur, eine Annahme aller Forderungen hätte enorme Steuer- und Abgabeerhöhungen sowie massiv höhere Schuldenberge zur Folge. Irgend einmal wird die Belastung für den Einzelnen wie auch für das ganze System  zu gross. Die Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz sind gravierend, weil höhere Lohnnebenkosten die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz schmälern und somit Arbeitsplätze gefährden.

Das Interview führte Peter Steiner, Mitteilungsmagazin des Gewerbeverbands Luzern, Juli/August 2010

 
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